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Frage:In meiner regionalen Tageszeitung habe ich von dem tragischen Vorfall in einem Hamburger Supermarkt gelesen, bei dem ein Kind durch einen elektrischen Schlag zu Tode kam, weil die Elektroanlage eklatante Fehler aufwies, obwohl sie durch eine Elektrofachfirma umgesetzt worden sein soll. In der Gerichtsverhandlung wurden nun die zwei Geschäftsführer des Supermarktes strafrechtlich verurteilt. Die Elektrofachfirma wurde nicht belangt. Das verstehe ich nicht.

Antwort:In dem vom Anfragenden benannten Urteil (AG Hamburg-Harburg, Az. 619 Ds 203/17) wurden die Geschäftsführer des Supermarktes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen strafrechtlich verurteilt. Wie der Anfragende zutreffend anmerkt, haben die Geschäftsführer im Rahmen von Umbaumaßnahmen die Durchführung der Elektroinstallation auf einen Elektrobetrieb übertragen. Rechtlich verbleiben bei den Geschäftsführern aber auch in einer solchen Konstellation Auswahl- und Überwachungspflichten. Nach den Urteilsgründen war in dem vorliegenden Fall ein LED-Trafo falsch installiert worden, sodass spannungsführende Teile des Trafos mit einem an der Kasse befindlichen Warenregal in Kontakt kamen, welches wiederum mit […]

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