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Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr mit Blitzern einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht privaten Firmen übertragen. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung.