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Weil das Jobcenter in Dortmund seine Mitarbeiter vor Gewalt schützen will, muss ein rechtsextremer Hartz-IV-Empfänger bei der Behörde nicht vorstellig werden. In der Akte des 63-Jährigen ist nach Recherchen des WDR vermerkt, dass der Kunde aufgrund seiner „bedenklichen Haltung zum Grundgesetz“ nicht einzuladen sei.

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